Fragen zur Gutachtenerstellung

Von Kunden häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung

  • Was kostet ein Gutachten?

    Das ist von Fall zu Fall verschieden. Es kommt in erster Linie auf den erforderlichen Aufwand und den Schwierigkeitsgrad an.


    Bei Immobilienbewertungen sind daher auch die individuellen Gegebenheiten des zu bewertenden Objektes von Bedeutung.


    Das Honorar wird als Zeithonorar berechnet.


    Gerne sind wir auch bereit ein Pauschalhonorar zu kalkulieren.


    Unten finden Sie die Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellt und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. schafft einen Überblick über die für ein Gutachten anfallenden Kosten.

  • Wird ein Vertrag abgeschlossen?

    In dem von uns formulierten "Sachverständigenvertrag" werden die wesentlichen Eckdaten schriftlich aufgenommen

  • Wie verläuft eine Gutachtenerstellung?

    1. Abschluss eines Sachverständigenvertrages


    2. Übergabe aller Unterlagen (sofern vorhanden) von Seiten des Auftraggebers:

        

    Mietaufstellung, evt. Abschriften der Mietverträge und der letzten Mietanpassungen, Baubeschreibung, Berechnung von Wohnfläche, Bruttorauminhalt bzw. umbautem Raum, aktueller Grundbuchauszug, aktuelle Aufstellung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, Katasterkarte bzw. Flurkarte, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Erschließungsbeitragsbescheinigung, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Angaben zum Baujahr, evtl. Lageplan, Informationen über eventuelle Modernisierungen mit Jahresangabe, Informationen über Anbauten oder evt. bestehende Bauschäden- bzw. mängel bzw. verdeckten Bauwerksschäden, Energieausweis, ggf. Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis etc.


    bei Vorhandensein von Rechten und Belastungen ggf. zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge;


    ergänzend bei Wohn- und Teileigentum:

    Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohngeldabrechnung


    3. Vereinbarung und Durchführung eines Ortsbesichtigungstermins


    Der Sachverständige besichtigt das zu bewertende Objekt, erstellt Fotos und fertigt ein Protokoll über die Ausstattung und den     Zustand der Immobilie etc. an.


    4. Beschaffung der erforderlichen Unterlagen von unserer Seite


    5. Einholung von aktuellen Ämterinformationen


    6. Erstellung des Gutachtens in der vom Auftraggeber gewünschten Anzahl


    7. Übergabe der Gutachten an den Auftraggeber sowie Rechnungsstellung

  • Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

    Unser Büro ist bekannt dafür, dass wir auch in kurzer Zeit Gutachten in der gewohnt hohen Qualität erstellen können.


    Bei Eilaufträgen sind wir in der Lage bereits wenige Tage nach dem Ortstermin das Gutachten anzufertigen.


    Grundsätzlich gilt:


    Die Erstellung eines Gutachtens erfordert im Normalfall ca. drei bis vier Wochen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für die Gutachtenerstellung sollten dem Gutachter folgende Unterlagen vorliegen:


    Bauzeichnungen bestehend aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten im geeigneten Maßstab (z.B. 1:50, 1:100)

    Baubeschreibung

    Berechnung der Bruttogrundflächen und/oder Wohnflächen

    Bei Eigentumswohnungen / Teileigentum: Teilungserklärung


    Sollten keine Unterlagen vorhanden sein, stellt dies jedoch kein Problem dar. Im Zuge einer Erteilung einer Vollmacht können wir die Unterlagen für Sie bei den zuständigen Ämtern einholen. 


    Unten finden Sie Übersichten über optionale Unterlagen, die Sie uns für eine schnellere Gutachtenerstellung zukommen lassen können.

  • 6. Was ist ein von der IHK öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger?

    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gerichtlich anerkannte, geprüfte Sachverständige, die über die höchstmögliche Qualifikation in Bewertungsfragen verfügen.


    Weiterführende Informationen bietet die Website der Industrie- und Handelskammer an. Klicken Sie bei Interesse auf das Symbol der IHK.