Unternehmensbewertung
Sachverständigenbüro Schubach Dipl.-Volkswirt
Joachim Schubach
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Stand: 24.07.2010
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Unternehmensbewerter-Unternehmensbewertung
Durch die Unternehmensbewertung wird die Wertigkeit eines Unternehmens zu einem Stichtag ermittelt. Die Unternehmensbewertung durch einen Sachverständigen ist bei diversen Anlässen wie z.B. dem Kauf oder Verkauf, Ausscheiden eines Gesellschafters, Erbschaftsangelegenheit, Zugewinn etc. unverzichtbar.
Bei der Unternehmensbewertung unterscheidet man gemäß der anerkannten funktionalen Bewertungslehre zwischen subjektiver und objektivierter Unternehmensbewertung.

Im Rahmen der subjektiven Unternehmensbewertung steht die Grenzpreisbestimmung im Vordergrund. Es wird die Frage beantwortet, wieviel ein Interessent maximal für das Unternehmen bezahlen sollte.

Bei der objektivierten Unternehmensbewertung wird der so genannte Einigungswert als Schiedwert ermittelt. Dies ist der Unternehmenswert, zu welchem beispielsweise ausscheidende  Gesellschafter anteilig abgefunden werden, Zugewinnausgleichsansprüche bei Scheidungen geregelt werden oder der Einigungswert zwischen Käufer und Verkäufer gefunden wird.
Unternehmensbewertung
Der objektivierte Unternehmenswert ist der durchschnittlich zu erzielende Marktwert des Unternehmens am Wertermittlungsstichtag.

Grundlagen der Unternehmensbewertung sind die Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre zur Erstellung der Vergangenheitsanalyse sowie Informationen und Unterlagen zur Durchführung der Zukunftsprognose.

Unsere Erfahrungen und Referenzprojekte zu „Unternehmensbewertung“ können Sie unter „Referenzen“ einsehen.
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Durch die Unternehmensbewertung wird die Wertigkeit eines Unternehmens ermittelt. Die Unternehmensbewertung ist bei Kauf oder Verkauf durch einen Sachverständigen unverzichtbar. Jede Unternehmensbewertung erwächst aus einem komplexen Gebilde.