Sachverständigenbüro Schubach
Diplom Volkswirt
Joachim Schubach
Stand: 05.06.2018
 
Sachverstaendigenbuero Schubach - Unternehmensbewertungen
Sachverstaendigenbuero Schubach - Immobilienbewertung
Sachverstaendigenbuero Schubach - Betriebsunterbrechung
 
Erstellung von Überschuldungsbilanzen
Die Überschuldungsbilanz ist ein Instrument zur Feststellung der Überschuldung.

Wie und für welchen Zeitpunkt die Überschuldung im Einzelfall festzustellen ist und nach welchen Bewertungsgrundsätzen diese Feststellung erfolgt, ist in der Praxis sehr schwierig zu entscheiden, im Hinblick auf die Konkurs oder Vergleichsantragspflicht für Kapitalgesellschaften jedoch von besonderer Bedeutung (Konkurs), da sich aus der Versäumnis dieser Pflichten strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung ergeben können (vgl. § 401 AktG 1965, § 84 GmbH g).

Die für die Jahresbilanz (Bilanz) geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden bei der Aufstellung der Überschuldungsbilanz keine Anwendung.

So dürfen z. B. auch selbstgeschaffene immaterielle Anlagewerte aktiviert werden; auf der Passivseite sind nur echte Schulden anzusetzen, darunter auch solche, die in der handelsrechtlichen Jahresbilanz nicht bilanziert werden.

Das Eigenkapital bleibt außer Betracht. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Schulden erfolgt in Anlehnung an § 40 HGB mit den»wahren« Werten (Zeitwerte), die sowohl über als auch unter den Buchwerten liegen können. Entscheidend ist dabei die Frage, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder ob mit einer Liquidation zu rechnen ist.

Im Falle der Unternehmensfortführung erfolgt die Bewertung stärker unter Ertragswertgesichtspunkten(»Going-Concern-Prinzip«), im Fall der Liquidation unter Zerschlagungsgesichtspunkten.

Die Abgrenzung zwischen Möglichkeit der Unternehmensfortführung oder Notwendigkeit der Liquidation ist im Einzelfalläußerst schwierig, wegen der Vergleichs oder Konkursantragspflicht bei Kapitalgesellschaften jedoch sehr bedeutsam.

 So werden z. B. das Anlagevermögen und die » unfertigen Erzeugnisse im Rahmen eines weitergeführten Unternehmens höher zu bewerten sein als im Falle der Einzelveräußerung des Vermögens.

Auch sind eigene Aktien bei Unternehmensfortführung mit ihrem wahrscheinlichen Verkaufspreis zu aktivieren, während sie im Liquidationsfalle wegen ihrer Wertlosigkeit nicht aktivierungsfähig sind.

Falls aussichtsreiche Verhandlungen über den Verkauf des Untenehmens im ganzen geführt werden, ist unter Umständen auch die Aktivierung eines originären Finnenwertes möglich.

Es handelt sich also um eine Vermögensübersicht, die dem Ausweis der Überschuldung dient. Entspricht bei juristischen Personen dem Insolvenzstatus.

Gerne fertigt unser Büro Überschuldungsbilanzen für Sie an.
 
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Die Überschuldungsbilanz ist ein Instrument zur Feststellung der Überschuldung| Wie und für welchen Zeitpunkt die Überschuldung im Einzelfall festzustellen ist und nach welchen Bewertungsgrundsätzen diese Feststellung erfolgt, ist zu ermitteln|

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