Sachverständigenbüro Schubach Dipl.-Volkswirt
Joachim Schubach
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Stand: 24.07.2010
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Aktuelles
18.05.2010 - ImmoWertV:

Bundesrat bestätigt ImmoWertV. Ramsauer:
"Der Immobilienmarkt ist ein Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft":
Der Bundesrat hat heute der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) zugestimmt. Diese neue Verordnung des BMVBS wird voraussichtlich im Mai verkündet und tritt dann am 1. Juli in Kraft.

Bundesbauminister Peter Ramsauer: "Damit haben wir ein wichtiges Reformvorhaben zum Abschluss gebracht. Die neue Verordnung wird im Immobilienbereich schon auf der Ebene der Bewertung für mehr Stabilität und Transparenz sorgen. Der Immobilienmarkt ist ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft."

Die ImmoWertV legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken und Immobilien fest. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückwerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen. Die Novellierung war dringend erforderlich, denn die Bedingungen auf dem Grundstücksmarkt haben sich seit Erlass der bisher geltenden Wertermittlungsverordnung im Jahr 1988 tiefgreifend verändert.

Die stabilisierende Wirkung der Immobilienwirtschaft wird auch durch den ersten deutschlandweiten Immobilienmarktbericht der Gutachterausschüsse bestätig. Vor allem die Verkäufe von Wohnimmobilien haben stabilisierend auf den Markt gewirkt.

Für den über 250 Seiten starken Bericht haben die Vorsitzenden der Gutachterausschüsse mehr als eine Million Kaufverträge aus den Jahren 2007 und 2008 ausgewertet. Danach wurden in Deutschland allein 2008 insgesamt 131 Milliarden Euro für Immobilien ausgegeben. Die durchschnittliche Größe eines Einfamilienhauses beträgt etwa 145 Quadratmeter. Der Durchschnittskaufpreis lag 2008 bei 177.000 Euro. Die Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche schwanken regional erheblich - von fast 4000 Euro in München bis rund 630 Euro in Sachsen-Anhalt. Der Bericht enthält weitere umfangreiche Analysen zu Wohnimmobilien, Untersuchungen der Verkäufe gewerblicher Grundstücke und land- und forstwirtschaftlicher Flächen.
24.03.2010  -  ImmoWertV:
Bundesbauminister Peter Ramsauer:

"Das neue Bewertungsrecht schafft klare Rechtsgrundlagen für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien. Durch mehr Transparenz tragen wir zur Stabilität des Immobilien- und Grundstücksmarktes bei. Schon auf der Ebene der Bewertung können wir auf diese Weise Immobilienkrisen verhindern. Die fehlende Transparenz bei der Bewertung von Immobilien in den USA und anderen Ländern hat zur weltweiten Wirtschaftskrise maßgeblich beigetragen."

Die Verordnung legt die Grundsätze zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken fest. Sie findet überall dort Anwendung, wo der Marktwert von Grundstücken oder Immobilien zu ermitteln ist. Anwender sind vor allem die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Sachverständige für die Grundstückswertermittlung, Banken und Versicherungen.
Die ImmoWertV löst die derzeit geltende Verordnung aus dem Jahr 1988 ab. Die Regeln zur Wertermittlung sollen der seitdem stark veränderten Situation auf dem Grundstücksmarkt angepasst werden. Der Beitritt der neuen Länder, der demografische Wandel sowie die Internationalisierung der Immobilienwirtschaft haben neue Rahmenbedingungen geschaffen. Auch neue Aufgabenbereiche wie der Stadtumbau und die Soziale Stadt mussten bei der Novellierung berücksichtigt werden. In der neuen ImmoWertV wurden nicht mehr relevante Regelungen im Sinne einer Entbürokratisierung gestrichen. Neu sind Regelungen zur Bewertung der künftigen Entwicklung eines Gebiets. Auch die Vorschriften über die erforderlichen Daten zur Wertermittlung wurden praxisgerecht umgestaltet. Unter dem Gesichtspunkt einer besseren internationalen Vergleichbarkeit wurden international gebräuchliche Begriffe eingeführt. Zudem werden künftig neue, für den Grundstücksverkehr wichtige Aspekte wie die energetischen Eigenschaften als Gebäudemerkmal erfasst.
Die Novelle beruht auf den Empfehlungen eines ehrenamtlich tätigen Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechts.
Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Sie soll dann im Sommer in Kraft treten.
10.02.2010  -  NHK 2005:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat im Jahre 2005 ein Forschungsprojekt mit dem Inhalt "Aktuelle Gebäudesachwerte in der Verkehrswerrtermittlung" an das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern vergeben. In naher Zukunft sollen die NHK 2005 die aktuell angewandten NHK 2000 ersetzen.
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